In einer vertrauensbasierten Beratungsbeziehung ist Verschwiegenheit keine bloße Höflichkeitsgeste, sondern eine rechtlich und ethisch bindende Maxime. Sämtliche Informationen, die mir im Rahmen eines Erstkontakts oder eines Gesprächs anvertraut werden sei es betrieblicher, persönlicher oder strategischer Natur, unterliegen meiner uneingeschränkten Vertraulichkeitspflicht. Diese Pflicht umfasst auch personenbezogene Daten, interne Abläufe, wirtschaftliche Kennzahlen sowie etwaige Pläne zur Umstrukturierung, Nachfolge oder Neuausrichtung.
Gleichzeitig erwarte ich auch von meinem Gegenüber einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Informationen. Dazu zählen insbesondere sämtliche im Gespräch erörterten Inhalte, vertrauliche Kontaktwege sowie nicht allgemein zugängliche Einschätzungen oder Empfehlungen. Die vertrauliche Behandlung dieser Informationen wird ausdrücklich zur beiderseitigen Grundlage des Gesprächs gemacht.
Der Erstkontakt dient nicht der Erörterung konkreter Lösungen, sondern der strukturierten Klärung des Beratungsbedarfs, der Abgrenzung der Aufgabenstellung sowie der beiderseitigen Einschätzung, ob eine professionelle Zusammenarbeit sinnvoll, erforderlich und gewünscht ist. Es handelt sich um eine Vorfeldklärung und nicht um belastbare Beratung im juristischen, steuerlichen oder strategischen Sinne.
Ein reines Kennenlerngespräch zur persönlichen Vorstellung und reinen Machbarkeitsprüfung ist einmalig bis zu 30 Minuten honorarfrei. Sobald es um sachliche Fragestellungen, fachliche Einordnungen oder konkrete Handlungsempfehlungen geht, liegt honorarpflichtige Beratung vor. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Abrechnung je angefangene 30-Minuten-Einheit auf Basis des Stundenverrechnungssatzes. Für nachweislich ehemalige Meisterschüler und Studierende gewähre ich einen Preisnachlass auf das Honorar.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage einer vorab übermittelten Rechnung, die zugleich als Terminbestätigung gilt; die Zahlung ist im Voraus fällig (Vorkasse). Beratungszeit umfasst sämtliche zur Mandatsbearbeitung gehörenden Tätigkeiten (Vor- und Nachbereitung, Besprechungs-, Telefon- und Videokonferenzen, E-Mail-/Schriftverkehr, Dokumentation, Sichtung von Unterlagen).
Kommt es im Anschluss an den Erstkontakt zur Zusammenarbeit, werden Umfang, Vergütung und Mandatsstruktur in einer gesonderten, schriftlich unterzeichneten Mandatsvereinbarung rechtsverbindlich festgelegt. Diese regelt auch Folgetermine, regelmäßige Abstimmungen sowie projektbezogene Begleitungen.
Sofern im Rahmen der Beratung Vor-Ort-Termine erforderlich sind, erfolgt die Abrechnung zuzüglich etwaiger Fahrt-, Reise- und Auslagenkosten, die separat und nach Beleg (oder auf Basis einer vorab vereinbarten Pauschale) berechnet werden.
Die vorstehenden Regelungen mögen in ihrer Klarheit streng erscheinen; sie dienen dem Transparenz- und Deutlichkeitsgebot sowie dem Äquivalenzprinzip: klare Leistung gegen klare Gegenleistung, ex ante kalkulierbar, ex post überprüfbar. Ziel ist messbarer Mehrwert, reduzierte Haftungs- und Prüfungsrisiken, prüffeste Prozesse, Effizienz in Zeit und Kosten sowie tragfähige Entscheidungsgrundlagen.